Steuerbestätigung Schweiz und Liechtenstein
Sie erhalten im Januar des kommenden Jahres eine Spendenbestätigung für die Spenden dieses Jahres.
Steuerbestätigung Deutschland
Wenn Sie uns Ihren Wunsch nach einer Steuerbestätigung kund tun, dann kommen wir diesem gern sofort nach Spendeneingang nach.
Buchprüfung
Die Buchhaltung der Missionsprokur wird jährlich durch ein Treuhandbüro geprüft.
Für alle Ihre Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!
Ihre Gabe an die Missionsprokur ist in den meisten Kantonen steuerbefreit
Die Missionsprokur Ilanz gehört zur „Stiftung der Ilanzer Dominikanerinnen”, im Juni 2021 gegründet und im Handelsregister eingetragen. Die Missionsprokur ist ein eigenständiger, gemeinnütziger Bereich der Stiftung mit separater Buchhaltung.
Die Spenden an die Missionsprokur sind in den meisten Kantonen steuerbegünstigt und zum grössten Teil von einer Erbschaftssteuer befreit.
Die Spendenabzüge können bei der Bundes‑, Kantons- und Gemeindesteuern geltend gemacht werden in den Kantonen Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Baselland, Baselstadt, Bern, Freiburg, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Solothurn, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen, Tessin, Thurgau, Uri, Wallis, Zug und Zürich